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Damit klar ist, um was es geht! Übersicht zur Justizreferendum
18.03.2026
2026-03-18
Am 22. und 23. März 2026 sind die Bürger/innen dazu aufgerufen, über eine Reform des Justizwesens abzustimmen. Es geht dabei um eine Änderung von insgesamt acht Artikeln der italienischen Verfassung.
Warum gibt die SVP keine Wahlempfehlung ab?
Die Südtiroler Volkspartei hat sich dazu entschlossen, für dieses Referendum keine offizielle Wahlempfehlung auszusprechen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Südtiroler Volkspartei sich seit jeher zurückhält bei Referendumsgegenständen, die weder unmittelbar, noch mittelbar unser Autonomiestatut betreffen.
Bei der Betrachtung der Details zeigt sich, dass die Reform zwar wichtige strukturelle Anpassungen vornimmt, diese jedoch nicht in unsere Autonomie eingreift und dass somit eine parteipolitische Vorgabe nicht notwendig ist.
Unser Ziel ist es stattdessen, neutral und sachlich zu informieren.
Vorausschicken dürfen wir, dass unsere Parlamentarier in Rom mehrheitlich für das JA in den jeweiligen Lesungen in den Kammern gestimmt haben und dass auch die Mehrheit der Mitglieder der Parteileitung sich persönlich für das JA aussprechen.
Der Status Quo: Wie wird die Justiz heute verwaltet?
Um die Reform zu verstehen, muss man wissen, wie der Oberste Rat der Gerichtsbarkeit (CSM) aktuell funktioniert:
Ein Gremium für alle: Bisher werden die ca. 7.000 Richter und 2.000 Staatsanwälte in Italien von einem einzigen Selbstverwaltungsorgan verwaltet.
Die Reform: Was soll sich konkret ändern?
Die „Trennung der Karrieren“
Künftig soll es nicht mehr ein einziges Organ für alle geben.
Das Losverfahren (Gegen die Politisierung)
Dies ist der radikalste Teil der Reform. Um den Einfluss der parteinahen „Correnti“ zu brechen, wird die Wahl durch ein System des Losentscheids ersetzt:
Das neue Disziplinargericht
Bisher war der Oberste Rat auch für Strafen gegen die eigenen Kollegen zuständig. Die Reform führt hierfür ein eigenes Hohes Disziplinargericht (Alta Corte Disciplinare) im Verfassungsrang ein. Es soll aus 15 Mitgliedern (3 ernannt vom Staatspräsidenten, 12 per Los ermittelt) bestehen.
Die Debatte: Unabhängigkeit vs. Kontrolle
Die Sicht der Befürworter (z.B. Strafkammern/Parlamentsmehrheit):
Die kritische Sicht (z.B. Opposition/Richtervereinigung ANM):
Was bedeutet Ihre Stimme?
Für JA im Parlament gestimmt haben Dieter Steger, Meinhard Durnwalder, Renate Gebhard und Manfred Schullian.
Jede Stimme zählt – gerade, weil es kein Quorum gibt!
Warum gibt die SVP keine Wahlempfehlung ab?
Die Südtiroler Volkspartei hat sich dazu entschlossen, für dieses Referendum keine offizielle Wahlempfehlung auszusprechen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Südtiroler Volkspartei sich seit jeher zurückhält bei Referendumsgegenständen, die weder unmittelbar, noch mittelbar unser Autonomiestatut betreffen.
Bei der Betrachtung der Details zeigt sich, dass die Reform zwar wichtige strukturelle Anpassungen vornimmt, diese jedoch nicht in unsere Autonomie eingreift und dass somit eine parteipolitische Vorgabe nicht notwendig ist.
Unser Ziel ist es stattdessen, neutral und sachlich zu informieren.
Vorausschicken dürfen wir, dass unsere Parlamentarier in Rom mehrheitlich für das JA in den jeweiligen Lesungen in den Kammern gestimmt haben und dass auch die Mehrheit der Mitglieder der Parteileitung sich persönlich für das JA aussprechen.
Der Status Quo: Wie wird die Justiz heute verwaltet?
Um die Reform zu verstehen, muss man wissen, wie der Oberste Rat der Gerichtsbarkeit (CSM) aktuell funktioniert:
Ein Gremium für alle: Bisher werden die ca. 7.000 Richter und 2.000 Staatsanwälte in Italien von einem einzigen Selbstverwaltungsorgan verwaltet.
- Zuständigkeit: Dieses Gremium entscheidet über alles – von der Einstellung über Versetzungen und Beförderungen bis hin zu Disziplinarmaßnahmen.
- Zusammensetzung: Der Rat besteht aus 33 Mitgliedern unter dem Vorsitz des Staatspräsidenten.
- Zwei Drittel werden von den Richtern und Staatsanwälten selbst gewählt.
- Ein Drittel wählt das Parlament aus den Reihen von Rechtsprofessoren und erfahrenen Anwälten.
Die Reform: Was soll sich konkret ändern?
Die „Trennung der Karrieren“
Künftig soll es nicht mehr ein einziges Organ für alle geben.
- Es wird ein zweiter Oberster Rat geschaffen – speziell für die Staatsanwaltschaft.
- Damit soll die Trennung zwischen jenen, die die Ermittlungen leiten (Staatsanwälte), und jenen, die das Urteil fällen (Richter), zementiert werden.
Das Losverfahren (Gegen die Politisierung)
Dies ist der radikalste Teil der Reform. Um den Einfluss der parteinahen „Correnti“ zu brechen, wird die Wahl durch ein System des Losentscheids ersetzt:
- Das Parlament wählt weiterhin geeignete Experten aus (Professoren/Anwälte), aus denen dann ein Drittel der Mitglieder ausgelost wird.
- Die übrigen zwei Drittel werden direkt unter allen Richtern bzw. allen Staatsanwälten ausgelost.
Das neue Disziplinargericht
Bisher war der Oberste Rat auch für Strafen gegen die eigenen Kollegen zuständig. Die Reform führt hierfür ein eigenes Hohes Disziplinargericht (Alta Corte Disciplinare) im Verfassungsrang ein. Es soll aus 15 Mitgliedern (3 ernannt vom Staatspräsidenten, 12 per Los ermittelt) bestehen.
Die Debatte: Unabhängigkeit vs. Kontrolle
Die Sicht der Befürworter (z.B. Strafkammern/Parlamentsmehrheit):
- Ende der Seilschaften: Das Losverfahren beendet das „Fabrizieren“ von Posten durch politische Strömungen innerhalb der Justiz.
- Europäischer Standard: Italien beendet eine „Anomalie“, indem es Anklage und Urteilsfindung organisatorisch trennt.
- Unabhängigkeit bleibt: Trotz der Reform bleibt die Staatsanwaltschaft laut Verfassung (Art. 104) sachlich unabhängig und wird – anders als in Deutschland oder Österreich – nicht weisungsgebunden gegenüber dem/der Justizminister/in.
Die kritische Sicht (z.B. Opposition/Richtervereinigung ANM):
- Klima der Angst: Die Richtervereinigung (ANM) befürchtet, dass das neue Disziplinargericht ein Klima der Einschüchterung schaffen könnte.
- Kritik am Los: Gegner bemängeln, dass das Losverfahren die individuelle Kompetenz und Erfahrung der Mitglieder entwertet.
- Sorge vor Politisierung: Es besteht die Befürchtung, dass die Justiz so langfristig stärker unter den Einfluss der Regierung geraten könnte.
Was bedeutet Ihre Stimme?
- Ein JA zur Reform: Sie befürworten die strikte Trennung von Richter- und Staatsanwaltskarrieren und das Losverfahren zur Besetzung der Justizgremien, um die Objektivität zu erhöhen.
- Ein NEIN zur Reform: Sie möchten das Einheitssystem beibehalten und lehnen das Losverfahren als Methode zur Besetzung von Verfassungsorganen ab.
Für JA im Parlament gestimmt haben Dieter Steger, Meinhard Durnwalder, Renate Gebhard und Manfred Schullian.
Jede Stimme zählt – gerade, weil es kein Quorum gibt!
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