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Landtag / Wirtschaftsförderungen künftig stärker an faire Löhne koppeln
12.12.2025
2025-12-12
Der Landtag hat heute eine Tagesordnung zum Landeshaushaltsgesetz von SVP-Landtagsabgeordnete Waltraud Deeg genehmigt, die eine engere Verknüpfung von Wirtschaftsförderungen und Steuerbegünstigungen mit Zusatzkollektivverträgen und Betriebsabkommen vorsieht. „Ziel ist es, höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen zu fördern und damit Südtirol als attraktiven Arbeits- und Lebensraum zu stärken“, erklärt Deeg.
Die nach wie vor spürbare Inflation und steigende Lebenshaltungskosten führen dazu, dass viele Menschen trotz Vollzeitarbeit reale Einkommensverluste erleben. Gleichzeitig wandern gut ausgebildete Fachkräfte immer öfter in Regionen ab, die bessere Perspektiven und höhere Einkommen bieten. „Wenn wir junge Menschen und qualifizierte Arbeitskräfte in Südtirol halten wollen, müssen faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen Priorität haben“, ist Deeg überzeugt. Eine ausgewogene Einkommensverteilung sei darüber hinaus Grundlage für sozialen Frieden, Wohlstand und Zukunftsfähigkeit.
Mit der Senkung des IRAP-Steuersatzes von 3,9 % auf 2,68 % im Steuerjahr 2025 wurde ein erster Schritt gesetzt. Diese steuerliche Entlastung ist bereits daran geknüpft, dass Unternehmen Zusatzkollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen abschließen, die zusätzliche finanzielle Leistungen für Mitarbeitende garantieren. Was bislang fehlt, ist eine Ausweitung dieser Koppelung auch auf Förderungen und Ausschreibungen.
Die nun vom Landtag angenommene Tagesordnung sieht daher drei zentrale Maßnahmen vor:
Die nach wie vor spürbare Inflation und steigende Lebenshaltungskosten führen dazu, dass viele Menschen trotz Vollzeitarbeit reale Einkommensverluste erleben. Gleichzeitig wandern gut ausgebildete Fachkräfte immer öfter in Regionen ab, die bessere Perspektiven und höhere Einkommen bieten. „Wenn wir junge Menschen und qualifizierte Arbeitskräfte in Südtirol halten wollen, müssen faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen Priorität haben“, ist Deeg überzeugt. Eine ausgewogene Einkommensverteilung sei darüber hinaus Grundlage für sozialen Frieden, Wohlstand und Zukunftsfähigkeit.
Mit der Senkung des IRAP-Steuersatzes von 3,9 % auf 2,68 % im Steuerjahr 2025 wurde ein erster Schritt gesetzt. Diese steuerliche Entlastung ist bereits daran geknüpft, dass Unternehmen Zusatzkollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen abschließen, die zusätzliche finanzielle Leistungen für Mitarbeitende garantieren. Was bislang fehlt, ist eine Ausweitung dieser Koppelung auch auf Förderungen und Ausschreibungen.
Die nun vom Landtag angenommene Tagesordnung sieht daher drei zentrale Maßnahmen vor:
- Ein landesweites Monitoring bzw. eine Studie zur Entwicklung der Löhne im Zusammenhang mit der IRAP-Reduzierung, um Wirksamkeit und Effekte der Maßnahme transparent zu bewerten.
- Eine konsequente Koppelung zukünftiger Wirtschaftsförderungen und Steuerbegünstigungen an Zusatzkollektivverträge auf Landes- und Betriebsebene, die über Mindeststandards hinausgehen.
- Den Vorrang für Unternehmen, die über Zusatzkollektivverträge oder Betriebsabkommen nachweislich bessere Löhne garantieren, wenn Förderungen im Wettbewerbsverfahren vergeben werden.
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