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Landtag / Recht auf Kleinkinderbetreuung allein schafft keine Kitaplätze
12.09.2024
2024-09-12
SVP-Landtagsabgeordnete Waltraud Deeg nimmt zum heute im Landtag abgelehnten Beschlussantrag zur Kleinkinderbetreuung Stellung: „Der Beschlussantrag sah unter anderem vor, dass das Recht auf einen Kleinkinderbetreuungsplatz gesetzlich verankert werden sollte. Das Recht auf Kleinkinderbetreuung alleine schafft aber keine dringend benötigten Kitaplätze. Das zeigen auch die Zahlen in Deutschland nach der Einführung dieses Rechts im Jahr 2007“.
Laut geltendem Landesgesetz muss jede Gemeinde ihren Bedarf an Kleinkinderbetreuungsplätzen ermitteln und für mindestens 15 Prozent der Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater garantieren. Das Kleinkinderbetreuungsangebot, welches Kinderhorte, Kitas, Betriebskitas, Tagesmütter/-väter umfasst, wurde im letzten Jahrzehnt kontinuierlich ausgebaut, sowohl was die Plätze als auch was die territoriale Abdeckung anbelangt. Das landesweite Angebot der Kleinkindbetreuung umfasst derzeit etwa 3.900 Plätze, davon 680 in Kinderhorten, 1.600 in Gemeinde-Kitas, 470 in Betriebs-Kitas und 1.100 im Rahmen des Tagesmutterdienstes. Der aktuelle durchschnittliche Deckungsgrad der Dienste liegt bei ca. 26 Prozent. Vor 10 Jahren waren es durchschnittlich etwas über 10 Prozent.
„Die Kleinkinderbetreuung in Südtirol muss ohne Zweifel weiter ausgebaut werden“, ist auch Deeg überzeugt, „dieser notwendige Ausbau passiert aber nicht durch die Festschreibung des Rechts auf einen Kleinkinderbetreuungsplatz. Es wäre unmöglich genügend ausgebildetes Personal für alle notwendigen Plätze zu finden. Es gilt also Anreize zu schaffen, damit weitere Kitas eröffnet werden. So könnten größere Unternehmen in den Genuss steuerrechtlicher Erleichterungen kommen, wenn sie Kindertagesstätten einrichten. Aber gleichzeitig muss auch zusätzliches Personal dafür ausgebildet werden. Um die Arbeitsplätze attraktiver zu machen, wurden bereits 2023 der lokale Zusatzvertrag für die BetreuerInnen in den Kitas sowie die Finanzierung dieser Dienste verbessert.“
Ein „subjektives Recht“ auf einen Kleinkinderbetreuungsplatz schaffe zudem nur einen Klageanspruch der Eltern an die Gemeinden, die damit in große Schwierigkeiten gebracht würden. Die Entwicklung und die Zahlen der letzten Jahre zeigen, dass das derzeitige Model das richtige sei. Deeg weist darauf hin, dass sich die Zahl der Betreuungseinrichtungen seit 2009 mehr als verdoppelt hat, von damals 40 auf heute 125! Sie betont noch einmal: „Allein durch das Recht auf einen Kleinkinderbetreuungsplatz wird das Problem nicht gelöst, es werden keine Kitaplätze geschaffen und kein zusätzliches Personal ausgebildet. Die dazu notwendigen Schritte sind weitere Einrichtungen und Betreuungsplätze zu schaffen, den Beruf der Kinderbetreuerin attraktiver zu gestalten, durch bessere Löhne und gute Rahmenbedingungen, die Ausbildung wie jene der Pflegehelferin und Sozialbetreuerin neu auszurichten und flexibler, berufsbegleitend und wohnortnaher aufzustellen.“
Laut geltendem Landesgesetz muss jede Gemeinde ihren Bedarf an Kleinkinderbetreuungsplätzen ermitteln und für mindestens 15 Prozent der Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater garantieren. Das Kleinkinderbetreuungsangebot, welches Kinderhorte, Kitas, Betriebskitas, Tagesmütter/-väter umfasst, wurde im letzten Jahrzehnt kontinuierlich ausgebaut, sowohl was die Plätze als auch was die territoriale Abdeckung anbelangt. Das landesweite Angebot der Kleinkindbetreuung umfasst derzeit etwa 3.900 Plätze, davon 680 in Kinderhorten, 1.600 in Gemeinde-Kitas, 470 in Betriebs-Kitas und 1.100 im Rahmen des Tagesmutterdienstes. Der aktuelle durchschnittliche Deckungsgrad der Dienste liegt bei ca. 26 Prozent. Vor 10 Jahren waren es durchschnittlich etwas über 10 Prozent.
„Die Kleinkinderbetreuung in Südtirol muss ohne Zweifel weiter ausgebaut werden“, ist auch Deeg überzeugt, „dieser notwendige Ausbau passiert aber nicht durch die Festschreibung des Rechts auf einen Kleinkinderbetreuungsplatz. Es wäre unmöglich genügend ausgebildetes Personal für alle notwendigen Plätze zu finden. Es gilt also Anreize zu schaffen, damit weitere Kitas eröffnet werden. So könnten größere Unternehmen in den Genuss steuerrechtlicher Erleichterungen kommen, wenn sie Kindertagesstätten einrichten. Aber gleichzeitig muss auch zusätzliches Personal dafür ausgebildet werden. Um die Arbeitsplätze attraktiver zu machen, wurden bereits 2023 der lokale Zusatzvertrag für die BetreuerInnen in den Kitas sowie die Finanzierung dieser Dienste verbessert.“
Ein „subjektives Recht“ auf einen Kleinkinderbetreuungsplatz schaffe zudem nur einen Klageanspruch der Eltern an die Gemeinden, die damit in große Schwierigkeiten gebracht würden. Die Entwicklung und die Zahlen der letzten Jahre zeigen, dass das derzeitige Model das richtige sei. Deeg weist darauf hin, dass sich die Zahl der Betreuungseinrichtungen seit 2009 mehr als verdoppelt hat, von damals 40 auf heute 125! Sie betont noch einmal: „Allein durch das Recht auf einen Kleinkinderbetreuungsplatz wird das Problem nicht gelöst, es werden keine Kitaplätze geschaffen und kein zusätzliches Personal ausgebildet. Die dazu notwendigen Schritte sind weitere Einrichtungen und Betreuungsplätze zu schaffen, den Beruf der Kinderbetreuerin attraktiver zu gestalten, durch bessere Löhne und gute Rahmenbedingungen, die Ausbildung wie jene der Pflegehelferin und Sozialbetreuerin neu auszurichten und flexibler, berufsbegleitend und wohnortnaher aufzustellen.“
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