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IRAP / Für ein weiteres Jahr reduzierter Hebesatz von 3,3 Prozent
21.03.2024
2024-03-21
Die für das Haushaltsjahr 2023 beschlossene und auf ein Jahr begrenzte IRAP-Reduzierung von 3,9 Prozent auf 3,3 Prozent wird noch einmal für ein Jahr verlängert. „Die IRAP-Reduzierung wurde damals aufgrund der Teuerung und der Energiekrise gewährt. Diese Regelung wird nun für ein weiteres Jahr verlängert. Danach soll die vergünstige IRAP an Kriterien zugunsten der Mitarbeitenden der Betriebe gekoppelt werden“, erklärt SVP-Fraktionsvorsitzender Harald Stauder, den von der Mehrheit eingebrachten Antrag zum Landeshaushalt.
Stauder sieht die verlängerte Reduzierung als ein angemessenes Signal an die Wirtschaft: „Wir erkennen damit die durch Teuerung und Energiekrise verursachten Schwierigkeiten an, obwohl uns die mit der Senkung verbundenen Mindereinnahmen im Haushalt große Anstrengungen abverlangen. Gleichzeitig soll den Sozialpartnern mehr Zeit für die Ausarbeitung von Kriterien für eine dauerhafte Reduzierung gegeben werden.“
Im Regierungsprogramm ist festgehalten, dass jene Arbeitgeber von einer IRAP-Reduzierung profitieren sollen, die „mittels entsprechender Abkommen zwischen Sozialpartnern (territoriale Ebene oder Betriebsabkommen) höhere Lohnniveaus garantieren oder Welfare-Maßnahmen für die Vereinbarkeit von Familie-Leben-Beruf für Mitarbeiter umsetzen. Ebenso können andere Kriterien, die von den vertretungsstärksten Sozialpartnern über ein Rahmenabkommen erarbeitet werden, Grundlage für diese IRAP-Reduzierung sein.“
Stauder dazu: „Ab nächstem Jahr soll wieder der allgemeine Steuersatz von 3,9 Prozent gelten, außer für jene Betriebe, die noch zu definierenden Kriterien einhalten. Diese Kriterien müssen von den Sozialpartnern noch ausgehandelt werden. Dies sollte eigentlich bereits im letzten Jahr geschehen. Nun haben sie ein weiteres Jahr Zeit eine Lösung zu finden.“
Stauder sieht die verlängerte Reduzierung als ein angemessenes Signal an die Wirtschaft: „Wir erkennen damit die durch Teuerung und Energiekrise verursachten Schwierigkeiten an, obwohl uns die mit der Senkung verbundenen Mindereinnahmen im Haushalt große Anstrengungen abverlangen. Gleichzeitig soll den Sozialpartnern mehr Zeit für die Ausarbeitung von Kriterien für eine dauerhafte Reduzierung gegeben werden.“
Im Regierungsprogramm ist festgehalten, dass jene Arbeitgeber von einer IRAP-Reduzierung profitieren sollen, die „mittels entsprechender Abkommen zwischen Sozialpartnern (territoriale Ebene oder Betriebsabkommen) höhere Lohnniveaus garantieren oder Welfare-Maßnahmen für die Vereinbarkeit von Familie-Leben-Beruf für Mitarbeiter umsetzen. Ebenso können andere Kriterien, die von den vertretungsstärksten Sozialpartnern über ein Rahmenabkommen erarbeitet werden, Grundlage für diese IRAP-Reduzierung sein.“
Stauder dazu: „Ab nächstem Jahr soll wieder der allgemeine Steuersatz von 3,9 Prozent gelten, außer für jene Betriebe, die noch zu definierenden Kriterien einhalten. Diese Kriterien müssen von den Sozialpartnern noch ausgehandelt werden. Dies sollte eigentlich bereits im letzten Jahr geschehen. Nun haben sie ein weiteres Jahr Zeit eine Lösung zu finden.“
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