Html.Raw(tbTexte.getText(171,1))
Assistierter Suizid / Klare Regeln statt rechtlicher Unsicherheit
01.07.2026
2026-07-1
Die SVP-Fraktion hat sich nach der Expertenanhörung am Freitag zum Thema assistierter Suizid erneut intensiv mit der geplanten Regelung befasst. Dabei wurde beschlossen, den entsprechenden Artikel aus dem Omnibusgesetz herauszulösen und einen eigenständigen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Die bisher im Omnibusgesetz enthaltene Formulierung bildet dabei die Grundlage und wird in mehreren Punkten präzisiert. An den inhaltlichen Zielsetzungen ändert sich dadurch nichts.
In den vergangenen Wochen sind zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung eingegangen. Neben kritischen Stellungnahmen habe es auch viel Zustimmung gegeben. Diese unterschiedlichen Sichtweisen werden nun sorgfältig geprüft und in die weitere Ausarbeitung des Gesetzentwurfs einbezogen.
Wie von Gesundheitslandesrat Hubert Messner mehrfach klargestellt handelt es sich nicht um die Legalisierung der Sterbehilfe, sondern um die Umsetzung der Rechtsprechung des italienischen Verfassungsgerichtshofes.
Die Grundsatzfrage ist durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes bereits entschieden. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes sieht unter klar definierten Voraussetzungen die Nicht-Strafbarkeit der Beihilfe zum medikamentös assistierten Suizid vor und beauftragt den Gesetzgeber, die dafür notwendigen organisatorischen und verfahrensrechtlichen Regelungen zu schaffen. Der Gesetzgeber muss also ein Verfahren schaffen, damit Menschen, die die engen Voraussetzungen erfüllen, ihr verfassungsrechtlich anerkanntes Recht auch tatsächlich wahrnehmen können. Genau diese Abläufe und Rahmenbedingungen sollen mit dem Gesetzentwurf festlegt werden.
Dabei handelt es sich ausdrücklich um eine Übergangsregelung. Die Regelung gilt nur so lange, bis der Staat seiner Verantwortung nachkommt und selbst ein entsprechendes Gesetz erlässt. Es geht also nicht um eine inhaltliche Auslegung, sondern um Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Ziel des Gesetzentwurfs sei es, klare rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen für das Gesundheitspersonal innerhalb des bereits vom Verfassungsgericht vorgegebenen Rahmens zu schaffen. Gleichzeitig sollen Patientinnen und Patienten geschützt sowie hohe medizinische, ethische und rechtliche Standards gewährleistet werden.
Der eigenständige Gesetzentwurf wird in den kommenden Monaten auf Grundlage der bisherigen Arbeiten und unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen ausgearbeitet und anschließend dem Südtiroler vorgelegt.
In den vergangenen Wochen sind zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung eingegangen. Neben kritischen Stellungnahmen habe es auch viel Zustimmung gegeben. Diese unterschiedlichen Sichtweisen werden nun sorgfältig geprüft und in die weitere Ausarbeitung des Gesetzentwurfs einbezogen.
Wie von Gesundheitslandesrat Hubert Messner mehrfach klargestellt handelt es sich nicht um die Legalisierung der Sterbehilfe, sondern um die Umsetzung der Rechtsprechung des italienischen Verfassungsgerichtshofes.
Die Grundsatzfrage ist durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes bereits entschieden. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes sieht unter klar definierten Voraussetzungen die Nicht-Strafbarkeit der Beihilfe zum medikamentös assistierten Suizid vor und beauftragt den Gesetzgeber, die dafür notwendigen organisatorischen und verfahrensrechtlichen Regelungen zu schaffen. Der Gesetzgeber muss also ein Verfahren schaffen, damit Menschen, die die engen Voraussetzungen erfüllen, ihr verfassungsrechtlich anerkanntes Recht auch tatsächlich wahrnehmen können. Genau diese Abläufe und Rahmenbedingungen sollen mit dem Gesetzentwurf festlegt werden.
Dabei handelt es sich ausdrücklich um eine Übergangsregelung. Die Regelung gilt nur so lange, bis der Staat seiner Verantwortung nachkommt und selbst ein entsprechendes Gesetz erlässt. Es geht also nicht um eine inhaltliche Auslegung, sondern um Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Ziel des Gesetzentwurfs sei es, klare rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen für das Gesundheitspersonal innerhalb des bereits vom Verfassungsgericht vorgegebenen Rahmens zu schaffen. Gleichzeitig sollen Patientinnen und Patienten geschützt sowie hohe medizinische, ethische und rechtliche Standards gewährleistet werden.
Der eigenständige Gesetzentwurf wird in den kommenden Monaten auf Grundlage der bisherigen Arbeiten und unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen ausgearbeitet und anschließend dem Südtiroler vorgelegt.
letzte News
Generation 60+ Südtirol gratuliert zum 70-jährigen Jubiläum des Oberösterreichischen Seniorenbundes
SVP Senioren |
29.06.2026
Hitzealarm - Lasst ältere Menschen nicht alleine!
SVP Senioren |
18.06.2026
Generation 60+ des Pustertales auf Kulturfahrt nach Ladinien
SVP Senioren |
17.06.2026
