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Wahlreform: Notenwechsel vollzogen
08.10.2026
2026-10-8
Fünf Sitze für die dt. & lad. Minderheit gesichert
Heute fand in der Abgeordnetenkammer die abschließende Behandlung und Abstimmung über die Wahlrechtsreform statt. Die Marschroute der SVP war bereits am Montag im Parteiausschuss festgelegt worden: Enthaltung bei den Vertrauensabstimmungen und Zustimmung bei der abschließenden geheimen Abstimmung.
Unterm Strich steht ein bedeutender Verhandlungserfolg für Südtirol: Eine Sonderregelung sichert weiterhin eine starke und im gesamtstaatlichen Vergleich überproportionale parlamentarische Vertretung. Zur bereits bestehenden internationalen Absicherung der Senatsvertretung kommt durch den nun vollzogenen Notenwechsel eine solche für die Abgeordnetenkammer hinzu. Darüber hinaus konnten die Zugangsvoraussetzungen für die Verhältniswahl in der Abgeordnetenkammer erleichtert werden.
In seiner abschließenden Wortmeldung ließ SVP-Obmann und Abgeordneter Dieter Steger den Verlauf der Verhandlungen nochmals Revue passieren. Besonders hob er den vollzogenen Notenwechsel zwischen Italien und Österreich hervor. Dessen Inhalt, die aktive Wahrnehmung der österreichischen Schutzfunktion und die Anerkennung auf italienischer Seite seien ein deutlicher Beleg dafür, dass der internationale Minderheitenschutz Südtirols funktioniere.
„Zwingende Voraussetzung für unsere Zustimmung war von Anfang an, dass die Interessen Südtirols gewahrt bleiben und unsere parlamentarische Vertretung langfristig abgesichert wird. Der nun vollzogene Notenwechsel ist inhaltlich besonders weitreichend und stellt einen wichtigen Erfolg für den Minderheitenschutz dar“, betont Steger.
Bestätigung erhält diese Einschätzung auch von Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer, der als Berater der österreichischen Bundesregierung eng in den Notenwechsel zwischen Italien und Österreich eingebunden war. In einer jüngsten Folge des SVP-Podcasts unterstrich er dessen rechtliche Tragweite und Bedeutung für Südtirol.
Die Enthaltung bei den vorangegangenen Vertrauensabstimmungen erklärt die Eisacktaler Abgeordnete Renate Gebhard: „Wir sind weder Teil der Mehrheit noch der Opposition. Wir sind Vertreterinnen und Vertreter der deutschen und ladinischen Minderheit und in erster Linie deren Interessen verpflichtet. Auch die Quotenregelung, die in der Kammer durch die Anpassung des alten und neuen Textes unbeabsichtigt gestrichen wurde, wurde wieder verankert“
Für Gebhard steht fest: „Südtirol als Ganzes geht gestärkt aus dieser Wahlrechtsreform hervor. Daran habe ich keinen Zweifel.“
Mit Blick auf die umstrittene Änderung des Senatswahlkreises Bozen-Unterland betonen die SVP-Abgeordneten, dass bis zuletzt alles unternommen worden sei, um die ursprünglich vorgesehene Verkleinerung abzuwenden. Die rechtlichen Möglichkeiten, die Änderung zu verhindern, seien allerdings von Beginn an äußerst begrenzt gewesen. Dies werde auch durch den nun vollzogenen Notenwechsel und die darin zum Ausdruck kommende Haltung Österreichs als Schutzmacht unterstrichen.
Umso wichtiger sei es gewesen, auf politischem Verhandlungsweg eine Verbesserung zu erreichen. Schließlich konnte durchgesetzt werden, dass das Unterland nicht auf verschiedene Wahlkreise aufgeteilt wird, sondern gemeinsam mit Pfatten als Ganzes dem Senatswahlkreis Meran zugeordnet wird.
„Es ist nicht die Lösung, die wir ursprünglich angestrebt haben. Aber es ist ein tragfähiger Kompromiss, mit dem zumindest die Einheit des Unterlandes gewahrt werden konnte. Gleichzeitig ist es gelungen, die parlamentarische Vertretung Südtirols insgesamt zu stärken und zusätzlich international abzusichern“, erklären die SVP-Abgeordneten abschließend.
Heute fand in der Abgeordnetenkammer die abschließende Behandlung und Abstimmung über die Wahlrechtsreform statt. Die Marschroute der SVP war bereits am Montag im Parteiausschuss festgelegt worden: Enthaltung bei den Vertrauensabstimmungen und Zustimmung bei der abschließenden geheimen Abstimmung.
Unterm Strich steht ein bedeutender Verhandlungserfolg für Südtirol: Eine Sonderregelung sichert weiterhin eine starke und im gesamtstaatlichen Vergleich überproportionale parlamentarische Vertretung. Zur bereits bestehenden internationalen Absicherung der Senatsvertretung kommt durch den nun vollzogenen Notenwechsel eine solche für die Abgeordnetenkammer hinzu. Darüber hinaus konnten die Zugangsvoraussetzungen für die Verhältniswahl in der Abgeordnetenkammer erleichtert werden.
In seiner abschließenden Wortmeldung ließ SVP-Obmann und Abgeordneter Dieter Steger den Verlauf der Verhandlungen nochmals Revue passieren. Besonders hob er den vollzogenen Notenwechsel zwischen Italien und Österreich hervor. Dessen Inhalt, die aktive Wahrnehmung der österreichischen Schutzfunktion und die Anerkennung auf italienischer Seite seien ein deutlicher Beleg dafür, dass der internationale Minderheitenschutz Südtirols funktioniere.
„Zwingende Voraussetzung für unsere Zustimmung war von Anfang an, dass die Interessen Südtirols gewahrt bleiben und unsere parlamentarische Vertretung langfristig abgesichert wird. Der nun vollzogene Notenwechsel ist inhaltlich besonders weitreichend und stellt einen wichtigen Erfolg für den Minderheitenschutz dar“, betont Steger.
Bestätigung erhält diese Einschätzung auch von Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer, der als Berater der österreichischen Bundesregierung eng in den Notenwechsel zwischen Italien und Österreich eingebunden war. In einer jüngsten Folge des SVP-Podcasts unterstrich er dessen rechtliche Tragweite und Bedeutung für Südtirol.
Die Enthaltung bei den vorangegangenen Vertrauensabstimmungen erklärt die Eisacktaler Abgeordnete Renate Gebhard: „Wir sind weder Teil der Mehrheit noch der Opposition. Wir sind Vertreterinnen und Vertreter der deutschen und ladinischen Minderheit und in erster Linie deren Interessen verpflichtet. Auch die Quotenregelung, die in der Kammer durch die Anpassung des alten und neuen Textes unbeabsichtigt gestrichen wurde, wurde wieder verankert“
Für Gebhard steht fest: „Südtirol als Ganzes geht gestärkt aus dieser Wahlrechtsreform hervor. Daran habe ich keinen Zweifel.“
Mit Blick auf die umstrittene Änderung des Senatswahlkreises Bozen-Unterland betonen die SVP-Abgeordneten, dass bis zuletzt alles unternommen worden sei, um die ursprünglich vorgesehene Verkleinerung abzuwenden. Die rechtlichen Möglichkeiten, die Änderung zu verhindern, seien allerdings von Beginn an äußerst begrenzt gewesen. Dies werde auch durch den nun vollzogenen Notenwechsel und die darin zum Ausdruck kommende Haltung Österreichs als Schutzmacht unterstrichen.
Umso wichtiger sei es gewesen, auf politischem Verhandlungsweg eine Verbesserung zu erreichen. Schließlich konnte durchgesetzt werden, dass das Unterland nicht auf verschiedene Wahlkreise aufgeteilt wird, sondern gemeinsam mit Pfatten als Ganzes dem Senatswahlkreis Meran zugeordnet wird.
„Es ist nicht die Lösung, die wir ursprünglich angestrebt haben. Aber es ist ein tragfähiger Kompromiss, mit dem zumindest die Einheit des Unterlandes gewahrt werden konnte. Gleichzeitig ist es gelungen, die parlamentarische Vertretung Südtirols insgesamt zu stärken und zusätzlich international abzusichern“, erklären die SVP-Abgeordneten abschließend.
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SVP Senioren |
30.09.2026
