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Seniorengemeinderat / Mehr Mitsprache für ältere Menschen
10.04.2025
2025-04-10
Mit der Verabschiedung des Landesgesetzes zum Aktiven Altern im Dezember 2022 wurde eine wichtige rechtliche und strategische Grundlage zur Sicherung der Lebensqualität der Seniorinnen und Senioren in Südtirol geschaffen. „Um die politische Teilhabe der älteren Menschen weiter zu stärken, wird nun die Einrichtung von Seniorenbeiräten und Seniorengemeinderäte geregelt“, zeigen sich SVP-Landtagsabgeordnete Waltraud Deeg und die zuständige Landesrätin Rosmarie Pamer über die einstimmige Zustimmung des Landtages, zu dem von ihnen gemeinsam ausgearbeiteten Gesetzentwurf sehr erfreut.
Die Zielsetzung des Gesetzes zum Aktiven Altern war es eine Gesamtstrategie zum demografischen Wandel und zum Altern in Würde zu etablieren. Zur Strategie des aktiven Alterns in Würde gehört auch die älteren Mitbürger in gesellschaftliche Prozesse stärker einzubinden. „Die gesellschaftliche und politische Teilhabe ist ein wesentlicher Teil des aktiven Alterns. Daher sollte das Gesetz die politische Teilhabe ermöglichen bzw. erleichtern“, so Deeg.
Das Landesgesetz zum Aktiven Altern sieht daher die Einrichtung von Seniorenbeiräten auf Gemeindeebene vor. „Ziel dieser Bestimmung war es, in den Gemeinden, die bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes noch keine Seniorengemeinderäte oder Seniorenbeiräte hatten, einen Seniorenbeirat einzurichten. Die Änderung des Gesetzes war notwendig, da in der Interpretation dieses Gesetzes bestehende Seniorengemeinderäte abgeschafft und durch Seniorenbeiräte ersetzt werden sollten. Ein Vertretungsgremium gegen ein anderes auszutauschen, ergibt aber wenig Sinn“, begründet Deeg die Notwendigkeit der Neuregelung.
Der nun genehmigte Gesetzentwurf sieht vor, dass bestehende Seniorengemeinderäte nicht durch Seniorenbeiräte ersetzt werden müssen. Sie können als solche bestehen bleiben oder in Gemeinden, in denen es noch kein Seniorengremium gibt, auch neu eingerichtet werden.
Weiters soll für die Seniorenbeiräte von der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden eine Mustergeschäftsordnung genehmigt werden. Für die Seniorengemeinderäte wird die Regelung zur Wahl und Arbeitsweise vom jeweiligen Gemeinderat genehmigt.
Zudem soll den Gemeinden die Möglichkeit belassen werden, die Arbeitsweise der Seniorengemeinderäte und der Seniorenbeiräte entsprechend den lokalen Bedürfnissen und unter Beachtung der im Gesetz vorgesehenen Zielen und Aufgaben selbst zu regeln.
„So wie es mir als Landesrätin wichtig ist, Anregungen aus dem Territorium zu erhalten, ist es auch für Verantwortliche auf anderen Entscheidungsebenen wertvoll, Inputs der direkt Betroffenen zu bekommen. In diesem Sinne ist auch die Beteiligung der Senioren in den Gemeinden wesentlich. Seniorengemeinderäte und Seniorenbeiräte sind Ansprechpartner für die politischen Gremien der Gemeinde und sollen die Zusammenarbeit zwischen Senioren und Gemeinde erleichtern. Dadurch können die Senioren auf Gemeindeebene selbst daran mitarbeiten, ihre Lebensqualität zu verbessern und die Teilhabe am Leben ihrer sozialen Umgebung aufrecht zu erhalten – was zu den Zielsetzungen des Landesgesetzes zum Aktiven Altern zählt. Die nun genehmigte Anpassung am Gesetz ist notwendig, um Rechtssicherheit zu schaffen und bestehende Beiräte weiterhin gut arbeiten zu lassen“, unterstreicht Landesräten Rosmarie Pamer, die den Gesetzentwurf mitunterzeichnet hat.
Die Zielsetzung des Gesetzes zum Aktiven Altern war es eine Gesamtstrategie zum demografischen Wandel und zum Altern in Würde zu etablieren. Zur Strategie des aktiven Alterns in Würde gehört auch die älteren Mitbürger in gesellschaftliche Prozesse stärker einzubinden. „Die gesellschaftliche und politische Teilhabe ist ein wesentlicher Teil des aktiven Alterns. Daher sollte das Gesetz die politische Teilhabe ermöglichen bzw. erleichtern“, so Deeg.
Das Landesgesetz zum Aktiven Altern sieht daher die Einrichtung von Seniorenbeiräten auf Gemeindeebene vor. „Ziel dieser Bestimmung war es, in den Gemeinden, die bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes noch keine Seniorengemeinderäte oder Seniorenbeiräte hatten, einen Seniorenbeirat einzurichten. Die Änderung des Gesetzes war notwendig, da in der Interpretation dieses Gesetzes bestehende Seniorengemeinderäte abgeschafft und durch Seniorenbeiräte ersetzt werden sollten. Ein Vertretungsgremium gegen ein anderes auszutauschen, ergibt aber wenig Sinn“, begründet Deeg die Notwendigkeit der Neuregelung.
Der nun genehmigte Gesetzentwurf sieht vor, dass bestehende Seniorengemeinderäte nicht durch Seniorenbeiräte ersetzt werden müssen. Sie können als solche bestehen bleiben oder in Gemeinden, in denen es noch kein Seniorengremium gibt, auch neu eingerichtet werden.
Weiters soll für die Seniorenbeiräte von der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden eine Mustergeschäftsordnung genehmigt werden. Für die Seniorengemeinderäte wird die Regelung zur Wahl und Arbeitsweise vom jeweiligen Gemeinderat genehmigt.
Zudem soll den Gemeinden die Möglichkeit belassen werden, die Arbeitsweise der Seniorengemeinderäte und der Seniorenbeiräte entsprechend den lokalen Bedürfnissen und unter Beachtung der im Gesetz vorgesehenen Zielen und Aufgaben selbst zu regeln.
„So wie es mir als Landesrätin wichtig ist, Anregungen aus dem Territorium zu erhalten, ist es auch für Verantwortliche auf anderen Entscheidungsebenen wertvoll, Inputs der direkt Betroffenen zu bekommen. In diesem Sinne ist auch die Beteiligung der Senioren in den Gemeinden wesentlich. Seniorengemeinderäte und Seniorenbeiräte sind Ansprechpartner für die politischen Gremien der Gemeinde und sollen die Zusammenarbeit zwischen Senioren und Gemeinde erleichtern. Dadurch können die Senioren auf Gemeindeebene selbst daran mitarbeiten, ihre Lebensqualität zu verbessern und die Teilhabe am Leben ihrer sozialen Umgebung aufrecht zu erhalten – was zu den Zielsetzungen des Landesgesetzes zum Aktiven Altern zählt. Die nun genehmigte Anpassung am Gesetz ist notwendig, um Rechtssicherheit zu schaffen und bestehende Beiräte weiterhin gut arbeiten zu lassen“, unterstreicht Landesräten Rosmarie Pamer, die den Gesetzentwurf mitunterzeichnet hat.
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