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Ministerrat genehmigt Verfassungsentwurf zur Reform der Südtirol-Autonomie
16.06.2025
Weitreichende Entscheidung in Rom: Ministerrat genehmigt Verfassungsentwurf zur Reform der Südtirol-Autonomie
 
Rom/Bozen – Der italienische Ministerrat hat heute einstimmig den Verfassungsgesetzentwurf zur Reform des Autonomiestatuts der Region Trentino-Südtirol beschlossen – ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zur Wiederherstellung und Weiterentwicklung der Südtirol-Autonomie.
 
An der entscheidenden Sitzung nahmen auch die Landeshauptleute Arno Kompatscher (Südtirol) und Maurizio Fugatti (Trentino) teil, die der Regierung – allen voran Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und Regionenminister Roberto Calderoli – für die konstruktive Zusammenarbeit ihren ausdrücklichen Dank aussprachen. Die Einigung ist das Ergebnis intensiver bilateraler Verhandlungen, die ihren Ursprung in der programmatischen Regierungserklärung vom 25. Oktober 2022 fanden. Darin hatte Ministerpräsidentin Meloni die Wiederherstellung der Autonomiestandards zugesichert, wie sie 1992 zur Beilegung des Südtirol-Streits vor den Vereinten Nationen geführt hatten.
 
Auf dieser Grundlage übermittelte Landeshauptmann Kompatscher, in seiner Funktion als Koordinator der Regionen mit Sonderstatut, im Oktober 2023 einen Reformvorschlag an die Regierung. Nach umfassenden Verhandlungen wurde der daraus entwickelte Entwurf am 9. April 2025 den Regionalparlamenten von Südtirol, Trentino und dem Regionalrat zur Stellungnahme vorgelegt – alle drei Gremien gaben ihr positives Votum ab. Die heute einberufene „137er-Kommission“, die Ständige Kommission für die Probleme der Provinz Bozen, sprach sich ebenfalls zustimmend aus.
 
Der nun genehmigte Verfassungsentwurf enthält neben der Wiederherstellung eingeschränkter Gesetzgebungsbefugnisse auch weitreichende Neuerungen für eine zukunftsfähige Autonomie. So werden die Grenzen der autonomen Gesetzgebung neu definiert: Die bisherige Schranke der „grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik“ entfällt ersatzlos – ein klarer Zugewinn an Gestaltungsspielraum für die Länder. Erstmals wird die autonome Gesetzgebungskompetenz als „ausschließliche Befugnis“ anerkannt – ein bisher nur dem Staat vorbehaltenes Privileg.
 
Besonders bedeutsam ist die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz im Bereich „Umweltschutz und Ökosystem“, einschließlich des Wildtiermanagements. Diese Zuständigkeit umfasst nicht nur klassische Umweltfragen, sondern reicht bis in zahlreiche Verwaltungsbereiche wie Nationalparks, Jagdwesen und Wirtschaftstätigkeiten. Zudem erhalten die Landeshauptleute erstmals sicherheitsbehördliche Zuständigkeiten im Umgang mit potenziellen Gefahren durch Wildtiere wie Bär und Wolf.
 
Ein weiterer Eckpfeiler der Reform ist die Stärkung der Durchführungsbestimmungen: Künftig sollen diese auch der Koordination zwischen staatlicher und autonomer Gesetzgebung unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen der Autonomie dienen – ein Instrument, das Konflikten vorbeugt und die Dynamik der Autonomie fördert.
 
Von zentraler verfassungsrechtlicher Bedeutung ist die neu eingeführte Autonomiesicherungsklausel: Änderungen am Autonomiestatut bedürfen künftig nicht nur der Anhörung, sondern der ausdrücklichen Zustimmung („Einvernehmen“) der betroffenen Regionalparlamente. Bei fehlender Zustimmung ist eine Reform zwar weiterhin möglich, das bestehende Autonomieniveau darf jedoch keinesfalls reduziert werden. Damit erhält Südtirols Autonomie erstmals einen innerstaatlichen Verfassungsschutz gegen einseitige Eingriffe – als Ergänzung zum bestehenden völkerrechtlichen Schutz durch den Pariser Vertrag.
 
Landeshauptmann Arno Kompatscher zeigte sich im Anschluss an die Entscheidung des Ministerrates erleichtert und erfreut:
„Diese Reform ist ein historischer Schritt für Südtirol. Neben der Neuregelung der Finanzbeziehungen im Jahr 2014 ist dies das bedeutendste politische Ergebnis meiner Amtszeit. Wenn nun – wie von der Regierung angekündigt – die Übermittlung an die Republik Österreich und die Weiterleitung an das Parlament zügig erfolgen, steht einer nachhaltigen Stärkung und Weiterentwicklung unserer Autonomie nichts mehr im Wege.“
 
Auch SVP-Parteiobmann Dieter Steger würdigte die Tragweite der Entscheidung:
„Dieser Verfassungsentwurf bringt Südtirol nicht nur zurück auf jenes Niveau, das 1992 international anerkannt wurde – er geht darüber hinaus. Es ist ein Zukunftsvertrag, der unsere Autonomie strukturell festigt und dynamisch weiterentwickelt.“
 
Steger betonte zudem die Bedeutung des politischen Klimas für diesen Erfolg:
„Es war ein breiter Schulterschluss zwischen Staat und Autonomen Provinzen notwendig, um diese Einigung zu erreichen. Die Südtiroler Volkspartei hat in diesen Verhandlungen mit Augenmaß und klarer Haltung agiert – mit dem Ziel, unsere Selbstverwaltung nachhaltig zu sichern.“