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Dieter Steger – Redetext zur Wahlrechtsreform/ Eine Garantie für heute und vor allem eine Garantie für morgen.
09.10.2026
Dieter Steger – Redetext zur Wahlrechtsreform
 
DIETER STEGER (Gemischte Fraktion – Sprachliche Minderheiten):
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Jedes Mal, wenn ein Wahlgesetz geändert wird, beginnt für eine sprachliche Minderheit unweigerlich eine Phase der Unsicherheit.
Denn wenn sich die Regeln der politischen Vertretung ändern, stellt sich eine Minderheit eine ganz einfache Frage:
Werden wir auch morgen noch so vertreten sein wie heute? Haben wir weiterhin eine Stimme in den Institutionen der Republik?
Mit diesem Bewusstsein haben wir das Gesetzgebungsverfahren zur Gesetzesvorlage Nr. 2822 von Anfang an begleitet.
In der ersten Lesung hatten wir uns für eine Enthaltung entschieden, die ich als „konstruktiv“ bezeichnet habe.
Wir hatten die Fortschritte anerkannt, gleichzeitig aber auch klar aufgezeigt, welche Garantien wir noch für notwendig hielten.
Inzwischen wurde der Gesetzestext geändert, die parlamentarischen Verhandlungen haben konkrete Ergebnisse gebracht und es wurden zusätzliche Garantien eingeführt.
Was insbesondere die sprachlichen Minderheiten in Trentino-Südtirol betrifft, gibt es einige Ergebnisse, die ich für entscheidend halte.
Das erste ist die Beibehaltung der Einerwahlkreise auch für die Abgeordnetenkammer.
Das ist eine wichtige Entscheidung, weil dadurch die direkte Verbindung zwischen dem Gebiet und dem gewählten Vertreter erhalten bleibt.
Vor allem aber wird damit anerkannt, dass in einer Region, die durch die Präsenz sprachlicher Minderheiten geprägt ist, die politische Vertretung nicht auf eine rein rechnerische Angelegenheit reduziert werden kann.
An dieser Stelle ist eine Anmerkung zu den Senatswahlkreisen notwendig, insbesondere zum Unterland.
In der ersten Lesung hatte ein von der Abgeordnetenkammer angenommener Änderungsantrag den Senatswahlkreis Bozen-Unterland neu zugeschnitten und dabei den Bezirk Unterland geteilt.
Für uns war das keine nebensächliche Frage.
Während des Faschismus wurden einige Gemeinden des Unterlands von Südtirol abgetrennt und der Provinz Trient angegliedert.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde ihre Wiedervereinigung mit Südtirol zu einem der symbolisch wichtigsten Anliegen der deutschen Minderheit.
Deshalb konnte eine erneute Teilung des Unterlands nicht als einfache Frage der Wahlkreisgeografie betrachtet werden.
Im Senat haben wir mit einem eigenen Änderungsantrag eingegriffen.
Wir haben eine andere Lösung gefunden: Die Wahlkreise werden neu zugeschnitten, aber das Unterland bleibt vereint.
Alle seine Gemeinden werden dem Wahlkreis Meran zugeordnet.
Ja, es ist ein Kompromiss. Aber es ist ein Kompromiss, der das schützt, was für uns wesentlich ist: die territoriale Einheit des Unterlands.
Der dritte Punkt betrifft die Beteiligung der sprachlichen Minderheiten an der Verteilung der Verhältniswahlsitze.
Die neue Regelung sieht vor, dass eine Liste, die eine sprachliche Minderheit vertritt, an der Verteilung der Verhältniswahlsitze der Region teilnehmen kann, wenn sie entweder 20 Prozent der Stimmen auf regionaler Ebene erreicht oder mindestens einen Einerwahlkreis gewinnt.
Auch das ist eine wichtige Garantie, denn damit wird ein einfacher Grundsatz anerkannt:
Die tatsächliche territoriale Verwurzelung einer Minderheit muss auch bei ihrer parlamentarischen Vertretung einen Wert haben.
Eine Liste, die durch die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger beweist, dass sie in einem Wahlkreis die Mehrheit hat, darf nicht allein aufgrund einer mathematischen Hürde auf regionaler Ebene von der proportionalen Sitzverteilung ausgeschlossen werden.
Aber es gibt noch einen weiteren, letzten Punkt, der für mich besonders wichtig ist.
Einen Punkt, der es uns ermöglicht, nicht nur auf die nächsten Wahlen zu blicken, sondern auch auf die kommenden Generationen.
Ich beziehe mich auf den Notenwechsel zwischen der Italienischen Republik und der Republik Österreich.
In der ersten Lesung hatte ich einen Tagesordnungsantrag eingebracht, der die Regierung dazu verpflichtete, bei Änderungen der Wahlgesetzgebung, die sich auf die Vertretung der sprachlichen Minderheiten in Trentino-Südtirol auswirken, den Austausch mit der Republik Österreich aufzunehmen.
Das war keine rein formelle Forderung.
Sie ergab sich aus der Geschichte unserer Autonomie selbst und aus ihrer internationalen Dimension.
Diese vom Parlament eingegangene Verpflichtung wurde von der Regierung eingehalten.
Das italienische Außenministerium hat über Außenminister Antonio Tajani die entsprechende Note offiziell an die österreichische Regierung übermittelt.
Die österreichische Regierung hat ebenfalls offiziell geantwortet und die neuen Bestimmungen hinsichtlich des Schutzes und der Vertretung der sprachlichen Minderheiten Südtirols positiv bewertet.
Dieser Schritt hat meiner Ansicht nach eine Bedeutung, die weit über dieses Wahlgesetz hinausgeht.
Denn der Schutz unserer parlamentarischen Vertretung bleibt damit nicht allein von den jeweiligen politischen Mehrheitsverhältnissen abhängig.
Vielmehr wird er erneut in den internationalen Rahmen eingebettet, der die Autonomie Südtirols begleitet und garantiert.
Und genau das ist der entscheidende Punkt:
Der Schutz von Minderheiten darf nicht vom Wohlwollen einer politischen Mehrheit abhängen.
Er muss auf dem Recht, auf der Verfassung, auf unserem Autonomiestatut und auf den internationalen Verpflichtungen beruhen, die die Italienische Republik eingegangen ist.
Denn es gibt einen grundlegenden Unterschied zwischen einem Zugeständnis und einer Garantie.
Ein Zugeständnis hängt vom Willen dessen ab, der es gewährt.
Eine Garantie hingegen ist ein Recht, auf das sich eine Minderheit auch dann verlassen können muss, wenn sich Mehrheiten, Regierungen und politische Zeiten ändern.
Und genau darin liegt für uns der Wert des Notenwechsels zwischen Rom und Wien:
Eine Garantie für die Gegenwart, vor allem aber eine Garantie für die Zukunft.
Deshalb möchte ich der Regierung meinen Dank aussprechen, insbesondere Vizepremierminister Tajani, Ministerin Casellati, Minister Lollobrigida und Minister Calderoli für die Aufmerksamkeit und die Bereitschaft zum Dialog, die sie im Laufe dieses komplexen Gesetzgebungsverfahrens gezeigt haben.
Herr Präsident, das parlamentarische Verfahren hat uns heute konkrete Ergebnisse gebracht:
Die Einerwahlkreise in der Abgeordnetenkammer wurden beibehalten.
Wir haben im Senat die territoriale Einheit des Unterlands bewahrt.
Die Möglichkeit für sprachliche Minderheiten, an der Verteilung der Verhältniswahlsitze teilzunehmen, wurde gestärkt.
Die Bestimmungen zur ausgewogenen Vertretung der Geschlechter wurden wiederhergestellt und stärken damit den Grundsatz einer ausgewogenen Beteiligung an der politischen Vertretung.
Und vor allem wurde der von uns geforderte Notenwechsel zwischen Italien und Österreich durchgeführt.
Dadurch wurde der Schutz unserer parlamentarischen Vertretung auch auf internationaler Ebene gestärkt.
Deshalb ändert sich heute unser Abstimmungsverhalten, aber nicht unsere Haltung, im Gegenteil: Gerade weil wir dem treu bleiben, was wir bereits in der ersten Lesung erklärt haben, stimmen wir heute dafür.
An unsere Südtiroler Bürgerinnen und Bürger und an die deutsche und ladinische Minderheit unseres Landes gerichtet, kann ich versichern, dass die Garantien gestärkt wurden, die eingegangenen Verpflichtungen eingehalten und die Bedingungen, die wir gestellt hatten, erfüllt wurden.
Deshalb können wir mit Überzeugung sagen, dass dieses Wahlgesetz die Vertretung der deutschen und ladinischen Minderheit Südtirols nicht schwächt.
Es schützt sie, festigt sie und sichert sie für die Zukunft.
Aus diesen Gründen wird die Südtiroler Volkspartei für die Gesetzesvorlage Nr. 2822-B stimmen.
Wir haben keine Privilegien gefordert, sondern Garantien.
Garantien dafür, dass auch eine zahlenmäßig kleine Minderheit weiterhin eine starke und demokratisch legitimierte Stimme im Parlament der Republik haben kann.
Eine Garantie für heute und vor allem eine Garantie für morgen.