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Abstimmungsempfehlung
Abstimmungsempfehlung
Volksabstimmungen vom 12. und 13. Juni
Abstimmungs- empfehlung der Südtiroler Volkspartei zu den Volksabstimmungen vom 12. und 13. Juni



Die Südtiroler Volkspartei ruft die Südtirolerinnen und Südtiroler auf, von ihrem Recht Gebrauch zu machen und sich an den Volksabstimmungen vom 12. und 13. Juni zu beteiligen. Die Themen der Referenden betreffen nicht nur rein staatliche Regelungen, sondern sind auch für Südtirol von Bedeutung, insbesondere die Fragestellungen zur Privatisierung von öffentlichen Diensten wie der Wasserversorgung oder zur Inbetriebnahme neuer Kernkraftwerke. Es ist deshalb wichtig, dass auch die Südtirolerinnen und Südtiroler mit einer regen Beteiligung ein klares Zeichen setzen.

Die Wahllokale sind am Sonntag, den 12. Juni, von 8 Uhr bis 22 Uhr und am Montag, den 13. Juni, von 7 Uhr bis 15 Uhr geöffnet. Wahlausweis sowie Personalausweis müssen in den Wahlsektionen vorgelegt werden.


                      Die SVP-Abstimmungsempfehlung zu den einzelnen Volksabstimmungen:

Volksabstimmung Nr. 1
„Modalitäten der Vergabe und Führung von örtlichen öffentlichen Diensten mit wirtschaftlicher Bedeutung“ – Abschaffung

Die SVP-Parteileitung empfiehlt mit JA zu stimmen.


Begründung:
Mit einer JA-Stimme werden die staatlichen Bestimmungen abgeschafft, mit denen eine mindestens 40-prozentige Beteiligung von Privaten an öffentlichen Diensten (beispielsweise Trinkwasserversorgung, Abfalldienste etc.) festgeschrieben wird.
Öffentliche Dienste sollen in öffentlicher Hand bleiben – eine Beteiligung von Privaten zielt lediglich auf das Erzielen von Gewinnen ab, was in diesem Bereich nicht Sinn und Zweck sein kann.
Volksabstimmung Nr. 2
„Festlegung der Tarife des integrierten Wasserdienstes nach der angemessenen Verzinsung des investierten Kapitals“ – Teilweise Aufhebung der Bestimmung

Die SVP-Parteileitung empfiehlt mit JA zu stimmen.


Begründung:
Wenn eine angemessene Verzinsung aus der Wasserversorgung zugunsten von Privaten erwirtschaftet werden muss, dann steigen entweder die Preise oder die Qualität der Dienstleistung sinkt. Daher sollen mit einer JA-Stimme die entsprechenden staatlichen Bestimmungen, die dies vorsehen, aufgehoben werden.
Die Trinkwasserversorgung in Südtirol funktioniert zweifelsohne sehr gut. Die Zuständigkeit dafür liegt bei den Gemeinden, die Tarife orientieren sich nach den Kosten des Dienstes und der Investitionen. Die derzeit hohe Qualität bzw. die niedrigen Preise in der Trinkwasserversorgung können jedoch nur dann gewährleistet werden, wenn eine Beteiligung von Privaten entschieden abgelehnt wird.
Volksabstimmung Nr. 3
„Neue Kraftwerke für die Erzeugung von Kernenergie“ – Teilweise Aufhebung von Bestimmungen

Die SVP-Parteileitung empfiehlt mit JA zu stimmen.


Begründung:
Der SVP-Parteiausschuss hat in seiner Sitzung vom 14. März einstimmig eine Resolution gegen Atomenergie genehmigt. Darin heißt es unter anderem:
„Die Südtiroler Volkspartei spricht sich ganz klar für einen weltweiten Ausstieg aus der
Atomenergie
und gegen die geplante Errichtung von Atomkraftwerken in Italien aus. Die SVP will hiermit festhalten, dass die Atomenergie kein Weg in die Zukunft ist und auch nicht sein kann und darf; sie soll auch nicht als nachhaltige Form der Energienutzung verstanden werden. Zu viele Fragen sind offen und das verbleibende Gefahrenpotential bzw. so genannte ‚Restrisiko‘ ist unweigerlich zu groß.“

Die SVP spricht sich im Gegensatz dazu dafür aus, den schon vor Jahren vom Land erfolgreich eingeschlagenen Weg der erneuerbaren Energieträger unter Schonung der natürlichen Ressourcen mit Nachdruck weiter zu gehen. Ziel dieses Weges ist die größtmögliche Unabhängigkeit von Energieimporten sowie eine sichere und saubere Energie. Gleichzeitig müssen Energiesparen und Energieeffizienz groß geschrieben werden.
Volksabstimmung Nr. 4
„Abschaffung von Bestimmungen des Gesetzes Nr. 51 vom 07.04.2010, in der Fassung infolge des Urteils des Verfassungsgerichts Nr. 23/ 2011 im Bereich der ‚rechtmäßigen Verhinderung‘ des Ministerpräsidenten & der Minister am Erscheinen zur Strafverhandlung"

Die SVP-Parteileitung empfiehlt mit JA zu stimmen.


Begründung:
Vor dem Gesetz sind alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gleich. Regierungsmitgliedern darf dementsprechend keine Sonderbehandlung zuteilwerden, welche ihnen ermöglichen soll, bei Strafverhandlungen nicht vor Gericht erscheinen zu müssen.
2013 - Südtiroler Volkspartei
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