Keine Steuer auf Erstwohnung
Die IMU darf nicht zu einer zusätzlichen Steuerbelastung der Arbeitnehmerfamilien führen. Dies fordern die ArbeitnehmerInnen in der SVP, welche auf die ohnehin schon unverhältnismäßig hohe Steuerbelastung der Arbeitnehmer hinweisen. „Die Erstwohnung war bisher schon von der ICI befreit, es wäre Wahnsinn in Zeiten schwindender Familieneinkommen und wachsender Armutsgefährdung das mühsam erarbeitete Dach über dem eigenen Kopf zu besteuern“, stellt Vorsitzender Christoph Gufler fest.
Mit der neueingeführten Immobiliensteuer IMU will der Staat seine leeren Kassen auffüllen. Dazu werden die Katasterwerte von Gebäuden und Liegenschaften erhöht und höhere Hebesätze eingeführt. Davon betroffen soll auch die Erstwohnung sein, für die nur begrenzte Freibeträge vorgesehen sind. Land und Gemeinden haben aber die Möglichkeit durch eigene Bestimmungen die Befreiung der Erstwohnung von der IMU zu ermöglichen. „Diese Chance ist unbedingt zu nutzen: die Erstwohnung war bisher von der ICI befreit, sie muss auch weiterhin steuerfrei bleiben!“, so Gufler. Es könne nicht sein, dass das mühsam erarbeitete und ersparte eigene Dach über dem Kopf besteuert wird. Vor allem Arbeitnehmerfamilien würden von einer solchen zusätzlichen Steuerbelastung hart getroffen.
„Die ArbeitnehmerInnen tragen ohnehin schon einen Großteil der Steuerbelastung. Wieviel will man ihnen noch auflasten? Wem dient es, wenn die immer größer werdende Kluft zwischen arm und reich noch größer wird“, fragt sich der Vorsitzende der ArbeitnehmerInnen in der SVP, Christoph Gufler. „An der IMU wird sich zeigen, welchen Stellenwert das Volk für die Volkspartei und die Familien für die Landespolitik und die Gemeinden einnehmen“.



