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Gesetzentwurf eingereicht
Gesetzentwurf eingereicht
01.02.12 - Senator Oskar Peterlini
„Nein zur Streichung der Gerichts-Außenstellen“

Der Südtiroler Senator reicht einen entsprechenden Gesetzesentwurf ein
„Sparbestrebungen des Staates dürfen nicht auf Kosten der Rechtssicherheit unserer BürgerInnen gehen“
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“Die Zuständigkeit für die Gerichtsämter liegt nicht beim Staat allein. Somit verstößt die in der Sommerverordnung (Gesetz Nr. 148/2011) vorgesehene Auflassung der Außenstellen der Landesgerichte von Bozen und Trient gegen Art. 107 des Autonomiestatuts. Eine eventuelle Neuordnung der Landesgerichte müsste vorher mit der Region Trentino-Südtirol abgesprochen werden“. Das betont der Südtiroler Senator Oskar Peterlini der diesbezüglich eine entsprechende Gesetzesvorlage eingereicht hat. Damit will Peterlini den Vorstoß des Regionalrates von Trient und Bozen unterstützen, der mit einem jüngst genehmigten Gesetzesentwurf sich für den Erhalt der derzeitigen Außensektionen der Landesgerichte stark macht.

Im Begleitbericht seiner Gesetzesvorlage verweist Peterlini darauf, dass von der verordneten Auflassung insgesamt acht periphere Gerichtsämter der Region Trentin-Südtirol sowie 22 Friedensgerichte (zwölf im Trentino und zehn in Südtirol) bedroht sein würden. „Da der Staat in diesem Bereich keine ausschließliche Zuständigkeit hat, braucht es für etwaige Neuordnungen - gemäß Art. 107 des Autonomiestatuts - eine Durchführungsbestimmung nach Anhörung der Sechser- und der Zwölferkommission“, erläutert der Südtiroler Senator. Auch die Ernennung der Friedensrichter stehe – laut Art. 94 - allein dem Präsidenten der Region Trentino-Südtirol zu. „Abgesehen von den Verletzungen des Autonomiestatuts, würde die Streichungen der peripheren Gerichtsämter insbesondere die ländliche Bevölkerung Südtirols stark benachteiligen“, betont Peterlini. „Die Sparbestrebungen des italienischen Staates dürfen nicht auf Kosten der Rechtssicherheit unserer BürgerInnen gehen“.
2012 - Südtiroler Volkspartei
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