Bausparen und Rentenbeiträge für Erziehung und Pflege
Vereinfachung der Einzahlung bei Zusatzrentenbeiträgen für Pflege und Erziehung und die Vorstellung des Projektes „Bausparen“: Zwei wesentliche familienpolitische Themen standen heute auf Vorschlag der Regionalassessorin Martha Stocker auf der Tagesordnung der Regionalregierung. Während für ersteres die technische Durchführungsbestimmung in der heutigen Sitzung verabschiedet wurde, wurde das Projekt Bausparen den Regierungsmitgliedern durch PensPlan Präsident Gottfried Tappeiner im Detail vorgestellt. Das Projekt soll, so Landeshauptmann Durnwalder, weiter vertieft werden.
Projekt PensPlan-„Bausparen“ - steuerliche Vorteile der Zusatzrenten nutzen!
Das von PensPlan-Präsident Tappeiner vorgestellte Projekt „Bausparen“ stellt eine Kombination aus Renten- und Bausparen dar und vereint gleich mehrere Vorteile in sich: für den einzelnen, die Gesellschaft und als positiver Nebeneffekt – auch für die lokale Wirtschaft.
Angespart wird, wie für die Zusatzrente auch bisher, über einen Teil des Gehalts, für dieses Modell rund 4% des Bruttolohnes von Seiten der ArbeitnehmerInnen. Die Einzahlungen in den Pensionsfonds erfolgen im Gegensatz zu anderen Sparformen steuer- und abgabenfrei.
Nach der Ansparphase wird durch dieses Modell der Zugang zu einem kostengünstigeren Kredit für die Erstwohnung ermöglicht – in der doppelten Höhe des angesparten Kapitals. Zurückgezahlt werden in Raten zuerst lediglich die Zinsen, das geschuldete, im Zusatzrentenfonds aber weiterhin deponierte und gewachsene Kapital – erfolgt am Ende in einer einmaligen und wiederum steuerbegünstigen Zahlung, weil über die gesamte Laufzeit rund 4 % eingezahlt werden, reichen 50 % für die Tilgung und die restlichen 50 % des angesparten Kapitals für eine angemessene Zusatzrente.
Landesobligationen und Rotationsfonds „Bausparen“: Das in die sog. „Bauspar“-Linie eingezahlte Kapitel sollte in Landesobligationen investiert, das wiederum den Rotationsfonds „Bausparen“ speist, aus dem die begünstigten Kredite finanziert werden. Hier lautet die Devise: „Anstatt auf internationalen Finanzmärkten zu investieren, die Liquidität im Land belassen – zur Unterstützung der Einheimischen und der lokalen Wirtschaft“, so die Regionalassessorin Martha Stocker.
Direktüberweisung Zusatzrentenbeitrag für Erziehung und Pflege
Die heute verabschiedete Durchführungsbestimmung, sieht u.a. vor, dass der Beitrag für die Zusatzrente für Erziehungs- und Pflegejahre in Zukunft direkt überwiesen wird, was die bisherige Vorstreckung des Beitrages vonseiten der Anspruchsberechtigten überflüssig macht. Damit liegt es nun bei den beiden Ländern, die Maßnahme umzusetzen und die Termine für die Ansuchen festzulegen. „Wir als Region haben alles daran gesetzt, die Maßnahme zu entbürokratisieren und zu vereinfachen“, freut sich die zuständige Regionalassessorin Martha Stocker und hofft, dass die Mütter und Väter, die innerhalb des 3. Lebensjahres ihres Kindes entsprechende Rentenlücken aufweisen, diesen Zusatzrentenbeitrag von bis zu 3.500 Euro auch in Anspruch nehmen und auf ihrem Zusatzrentenkonto „gutschreiben“ lassen. Dasselbe gilt für jene, die Angehörige zuhause pflegen. Für jene, die den Beitrag für die freiwillige Weiterversicherung beim NISF/INPS ansuchen (bis zu 6.000 Euro), bleibt alles beim Alten.



