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IRPEF-Befreiung bestätigt
IRPEF-Befreiung bestätigt
16.01.12 - Regionalssessorin Martha Stocker
IRPEF-Zuschlag von Rom rechtens erklärt und Mailänder Abkommen hat Verfassungsrang

Für Regionalassessorin Martha Stocker ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts in Rom von großer und zweifacher Bedeutung: Durch die bestätigte IRPEF-Befreiung wird den einkommensschwachen Familien und Einzelpersonen in Südtirol eine erhebliche Entlastung zuteil. Und das Urteil bestätigt einmal mehr die rechtliche Bedeutung des Mailänder Abkommens. Es geht ganz simpel um Rechtssicherheit, so Stocker.

In Zeiten knapper Kassen seien Familien um jeden Euro dankbar. „Durch die Abschaffung des Zuschlags, bleibt den Familien mehr Geld“, so Stocker. Martha Stocker hatte damals in der Haushaltskommission des Landtages den Vorschlag eingebracht, für die Steuerperiode 2010 nicht nur niedrige Einkommen zu befreien, sondern auch Familien mit einem Einkommen unter 25.000 Euro.

Durch das Urteil besteht in der Folge nun wohl kein Zweifel mehr, dass auch die Ausweitung der Befreiung für die Steuerperiode 2011 rechtens ist. Diese sieht eine Befreiung bei steuerpflichtigen Einkommen bis einschließlich 15.000,00 Euro vor. Außerdem können Familien mit einem steuerpflichtigen Einkommen bis einschließlich 70.000,00 Euro einen Steuerabzug vom regionalen Einkommensteuerzuschlag in Höhe von 252,00 Euro pro zu Lasten lebendes Kind geltend machen. Stocker zeigt sich sehr erfreut, dass diese Idee der Familienförderung jetzt weiter ausgebaut und verfeinert wurde.
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