Bestehende Bestimmungen vereinheitlichen und noch wirksamer machen
Ein Drittel in Verwaltungs- und Aufsichtsräten in Gesellschaften, an denen Land, Gemeinden oder Bezirksgemeinschaften beteiligt sind, müssen Frauen sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den Martha Stocker zusammen mit ihren Landtagskolleginnen eingebracht hatte, und heute im Südtiroler Landtag verabschiedet worden ist. Mit Blick auf Norwegen ist sich Stocker sicher: Durch die Quote zum Erfolg!
Vor dem Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes in den Verwaltungsräten der Landesgesellschaften waren nur drei Frauen und in den Aufsichtsräten nur eine Frau vertreten. In der Zwischenzeit hat sich diese Situation zwar gebessert, nachdem aber im Landesgleichstellungsgesetz nur allgemein von einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis die Rede ist und keine Sanktionen vorgesehen sind, war dringender Handlungsbedarf gegeben. Auch im einschlägigen Regionalgesetz ist nur eine Mindestvertretung der Frauen in den Verwaltungsräten der Gesellschaften der Gemeinden vorgesehen, wobei sich allerdings nicht alle Gemeinden an diese Vorschrift gehalten haben, weil auf eine statutarische Regelung verwiesen wurde und keine Sanktionen vorgesehen waren.
Auch aus diesem Grund wird nun mit dem verabschiedeten Gesetzentwurf eine "globale" Bestimmung vorgesehen, die für sämtliche Verwaltungs- und Aufsichtsräte der Körperschaften mit öffentlicher Beteiligung eine Mindestvertretung des unterrepräsentierten Geschlechtes von einem Drittel vorschreibt. Dies gilt für alle Landes- und Gemeindegesellschaften, damit es in Zukunft zu keinen Auslegungsschwierigkeiten kommt. Als Sanktion im Falle einer Zuwiderhandlung, so die Landtagsabgeordnete Stocker, ist die Unwirksamkeit der entsprechenden Ernennung oder Bestellung vorgesehen.
„Natürlich wäre es optimal, den Frauenanteil ohne Quote zu erhöhen, aber die Erfahrung zeigt, dass dies ohne Quote überhaupt nicht oder nur im Schneckentempo funktioniert“, so Stocker. Und wenn man nach Norwegen blickt, wo eine Quote von sogar 40% bereits vor Jahren eingeführt worden ist: Kein Mensch diskutiert heute mehr darüber, es ist zur Selbstverständlichkeit geworden.
Im Juni 2011 wurde das italienische Staatsgesetz verabschiedet, das die Einführung der Frauenquote in börsenquotierten Unternehmen und Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung vorsieht, und zwar sind in den Verwaltungs- und Aufsichtsräten künftig 20% der Sitze Frauen vorbehalten, bis 2015 sollen es 30% sein. Jenen, die sich nicht daran halten, drohen hohe Sanktionen.
Mit dieser heute verabschiedeten Gesetzesänderung werden die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes, des staatlichen Gesetzes sowie des Gemeindeordnungsgesetzes und vereinheitlicht und zudem durch die Bestimmung verschärft, dass bei Nicht-Beachtung bei der Bestellung des Verwaltungs- bzw. des Aufsichtsrates diese unwirksam ist.



