Europaparlamentarier Michl Ebner / Regelung der Feuerwaffen in Europa
Kürzlich hat das Europäische Parlament die Regelungen zu Besitz und Mitnahme von Feuerwaffen neu bestimmt. Anlass dazu war die Notwendigkeit die Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Waffen aus dem Jahr 1991 abzuändern und mit dem letzten UN-Waffenprotokoll (Antiterrorismus) in Einklang zu bringen.
Der Annahme durchs Plenum waren verstärkte Bemühungen um einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Fraktionen und Interessen vorangegangen. Die weit reichenden Forderungen der deutschen Abgeordneten der Grünen Fraktion, Frau Gisela Kallenbach, waren mit ein Grund für die verstärkten Bemühungen für einen effizienten Ausgleich im Sinne von Jagd- und Sportschützen, der kulturellen Vielfalt und der Vermeidung von Bürokratie. Knackpunkte in der Diskussion waren vor allem die Frage nach der Beibehaltung der vier Waffen-Kategorien.
Bedingt durch historische und kulturelle Eigenheiten unterscheiden die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zwischen zwei oder vier Kategorien von Waffen, für welche jeweils ein verschiedener Grad an Notwendigkeit zur Registrierung bzw. Nachweis einer Erlaubnis vorliegen muss.
Auch die Notwendigkeit und die Gestaltung eines zentralen Waffenregisters gab Anlass zu Befürchtungen für mehr Bürokratie und weniger privacy. Schließlich konnten sich Rat, Parlament und Kommission am Vorabend der Abstimmung durch das Plenum des Parlamentes doch noch einig werden und legten als kleinsten gemeinsamen Nenner den Kompromiss vor, welcher im Plenum des Europäischen Parlamentes Zustimmung fand.
"Als Kompromiss ist das erzielte Resultat positiv zu beurteilen", so Europaabgeordneter Michl Ebner, "natürlich liegt es in der Natur des Kompromisses, dass jeder nicht ganz so zufrieden ist, wie er es eigentlich gerne hätte. De facto ermöglichen es die gefundenen Formulierungen jedem Mitgliedsstaat aber, seine Kernregelungen beizubehalten. Gleichzeitig wird aber ein höheres Maß an Schutz vor Missbrauch und Illegalität eingeführt, da jede neu in den Handel gebrachte Waffe "rückverfolgbar" sein muss. Dass dadurch keine Erhöhung der Kosten und des Aufwandes entstehen, ist Aufgabe der entsprechenden Maßnahmen der Mitgliedsstaaten." Jene haben ab dem Inkrafttreten der Richtlinie zwei Jahre Zeit ihre nationale Gesetzgebung daran anzupassen, bei manchen Übergangsfristen - wie etwas diejenigen der Kategorie D - sogar bis zum 1.1. 2015.
28.12.07 -
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