Bürgerbeteiligung: Parteiausschuss senkt Antragshürden
Der SVP-Ausschuss hat am heutigen Montagnachmittag einen Abänderungsantrag zum Landesgesetzentwurf „Bürgerbeteiligung in Südtirol“ gut geheißen. „Damit werden die nötigen Unterschriften für den Antrag auf einen bindenden Volksentscheid von 38.000 auf 27.000 gesenkt“, betont SVP-Obmann Richard Theiner.
Dies solle jedoch nicht gelten, sofern die Unterstützerunterschriften elektronisch, etwa durch den Einsatz der Bürgerkarte, gesammelt werden. So sieht es der Abänderungsantrag des Abgeordneten Arnold Schuler vor. In diesem Fall soll laut Südtiroler Volkspartei weiterhin die Unterschrift von 38.000 Bürgerinnen und Bürger gelten. Für die nicht bindende Volksbefragung soll die Antragshürde von 26.000 auf 20.000 Unterschriften gesenkt werden. „Der Gesetzentwurf sieht zudem die Abschaffung des Beteiligungsquorums vor“, unterstreicht SVP-Obmann Theiner. „Die Südtiroler Volkspartei befürwortet die direkte Bürgerbeteiligung als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie“, so Theiner. „Die Instrumente der Volksbefragung und des Volksentscheids sollen den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, bei Projekten von landesweitem Interesse mitzubestimmen.“ Die Artikeldebatte zum SVP-Gesetzentwurf steht ab dem morgigen Dienstag auf der Tagesordnung des Südtiroler Landtages.
Der Bürgermeister der Gemeinde Ratschings Sebastian Helfer berichtete dem SVP-Ausschuss über die positiven Erfahrungen mit der Volksabstimmung zum Thema Energie in seiner Gemeinde. „Es ist zu befürworten, wenn die Verwaltungen auf Gemeindeebene bei weitreichenden Fragen aktiv auf das Instrument der Volksabstimmung zurückgreifen“, erklärt SVP-Obmann Richard Theiner.



